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Gaslöschanlagen OS

Häufige Fragen zur Gaslöschanlagen-Wartung

1. Sind Gaslöschanlagen wartungspflichtig?

Ja. Die Wartung von Gaslöschanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben – durch die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Vorschrift 3 und die Herstellerangaben. Auch die Sachversicherer verlangen regelmäßige Wartungsnachweise. Ohne dokumentierte Wartung erlischt in der Regel der Versicherungsschutz.

2. Wie oft muss eine Gaslöschanlage gewartet werden?

Mindestens einmal jährlich ist eine umfassende Wartung durch einen Sachkundigen erforderlich. Je nach Anlagentyp und Gefährdungsbeurteilung können halbjährliche Sichtprüfungen hinzukommen. Die Druckbehälter unterliegen separaten Prüffristen: innere Prüfung alle 5 Jahre, Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre.

3. Was kostet die Wartung einer Gaslöschanlage?

Die Kosten hängen von Anlagentyp, Anzahl der Schutzbereiche, Behälteranzahl, Zugänglichkeit und Standort ab. Eine CO₂-Anlage mit wenigen Behältern ist günstiger als eine komplexe Inertgas-Anlage mit vielen Schutzbereichen. Pauschalpreise sind nicht seriös – lassen Sie ein individuelles Angebot erstellen.

4. Was ist der Unterschied zwischen CO₂- und Inertgas-Löschanlagen?

CO₂ löscht durch Sauerstoffverdrängung, ist jedoch in löschwirksamen Konzentrationen für Menschen tödlich – daher nur in nicht dauerhaft begehbaren Bereichen einsetzbar. Inertgase (Argon, Stickstoff, Inergen) senken den Sauerstoffgehalt auf ein Niveau, das Brände erstickt, für Menschen aber noch kurzzeitig erträglich ist. Chemische Löschmittel wie Novec 1230 sind auch in begehbaren Bereichen sicher.

5. Was passiert bei einem Fehlalarm?

Moderne Gaslöschanlagen verfügen über Mehrfachsensorik und Verzögerungseinrichtungen, die Fehlauslösungen minimieren. Eine ungewollte Flutung verursacht Kosten für Löschmittelnachfüllung und Betriebsunterbrechung, aber in der Regel keine Sachschäden. Die regelmäßige Wartung der Melder und der Steuerung reduziert das Fehlalarmrisiko erheblich.

6. Ist eine Raumdichtheitsprüfung zwingend erforderlich?

Für die Wirksamkeit einer Gaslöschanlage ist die Raumdichtheit entscheidend. Nach DIN EN 15004 muss die Raumschale so dicht sein, dass die erforderliche Löschmittelkonzentration für die vorgesehene Haltezeit aufrechterhalten wird. Die Dichtheitsprüfung (Door-Fan-Test) wird bei der Erstinbetriebnahme und nach baulichen Änderungen empfohlen.

7. Darf ich meine Gaslöschanlage selbst warten?

Nein. Die Wartung muss durch einen Sachkundigen oder eine befähigte Person erfolgen. Eigene Mitarbeiter können einfache Sichtprüfungen durchführen, sofern sie entsprechend unterwiesen sind. Die jährliche Hauptwartung, die Druckbehälterprüfung und alle Arbeiten an der Löschmitteltechnik sind zwingend von einem zertifizierten Fachbetrieb durchzuführen.

Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Wartung, Prüfung oder Instandhaltung von Gaslöschanlagen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Gaslöschanlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.