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Gaslöschanlagen OS

Druckbehälter und Löschmittel bei Gaslöschanlagen in Osnabrück

Die Druckbehälter einer Gaslöschanlage sind das Herzstück der Anlage. Sie speichern das Löschmittel unter hohem Druck und müssen regelmäßig nach strengen gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.

Gesetzliche Grundlagen der Druckbehälterprüfung

Druckbehälter für Gaslöschanlagen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben. In der Regel sind innere Prüfungen alle 5 Jahre und Festigkeitsprüfungen alle 10 Jahre erforderlich.

Wiegekontrolle bei CO₂-Löschanlagen

Bei CO₂-Behältern wird der Füllstand durch Wiegen ermittelt. Ein Gewichtsverlust von mehr als 5 % (bei Hochdruckbehältern) bzw. 10 % (bei Niederdruckbehältern) erfordert eine Nachfüllung. Die Wiegekontrolle ist bei jeder jährlichen Wartung durchzuführen und zu dokumentieren.

Druckprüfung bei Inertgas-Anlagen

Inertgasbehälter werden mit Manometer auf den korrekten Betriebsdruck kontrolliert. Temperaturschwankungen beeinflussen den Druck – die Prüfung muss unter Berücksichtigung der Umgebungstemperatur nach Herstellertabelle bewertet werden. Ein Druckabfall deutet auf eine Leckage hin und muss sofort behoben werden.

Löschmittelnachfüllung und Behältertausch

Wurde eine Löschanlage ausgelöst oder ist Löschmittel entwichen, muss der Behälter getauscht oder nachgefüllt werden. Dies darf nur mit dem spezifizierten Löschmittel und durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Falsches Löschmittel oder unsachgemäße Befüllung gefährden die Wirksamkeit der gesamten Anlage.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Wartung, Prüfung oder Instandhaltung von Gaslöschanlagen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Gaslöschanlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.