Druckbehälter und Löschmittel bei Gaslöschanlagen in Osnabrück
Die Druckbehälter einer Gaslöschanlage sind das Herzstück der Anlage. Sie speichern das Löschmittel unter hohem Druck und müssen regelmäßig nach strengen gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.
Gesetzliche Grundlagen der Druckbehälterprüfung
Druckbehälter für Gaslöschanlagen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben. In der Regel sind innere Prüfungen alle 5 Jahre und Festigkeitsprüfungen alle 10 Jahre erforderlich.
Wiegekontrolle bei CO₂-Löschanlagen
Bei CO₂-Behältern wird der Füllstand durch Wiegen ermittelt. Ein Gewichtsverlust von mehr als 5 % (bei Hochdruckbehältern) bzw. 10 % (bei Niederdruckbehältern) erfordert eine Nachfüllung. Die Wiegekontrolle ist bei jeder jährlichen Wartung durchzuführen und zu dokumentieren.
Druckprüfung bei Inertgas-Anlagen
Inertgasbehälter werden mit Manometer auf den korrekten Betriebsdruck kontrolliert. Temperaturschwankungen beeinflussen den Druck – die Prüfung muss unter Berücksichtigung der Umgebungstemperatur nach Herstellertabelle bewertet werden. Ein Druckabfall deutet auf eine Leckage hin und muss sofort behoben werden.
Löschmittelnachfüllung und Behältertausch
Wurde eine Löschanlage ausgelöst oder ist Löschmittel entwichen, muss der Behälter getauscht oder nachgefüllt werden. Dies darf nur mit dem spezifizierten Löschmittel und durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Falsches Löschmittel oder unsachgemäße Befüllung gefährden die Wirksamkeit der gesamten Anlage.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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