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Gaslöschanlagen OS

Gaslöschanlagen-Prüfung in Osnabrück

Die wiederkehrende Prüfung von Gaslöschanlagen stellt die jederzeitige Einsatzbereitschaft sicher. Eine ungeprüfte Löschanlage kann im Ernstfall versagen – mit potenziell katastrophalen Folgen für geschützte Werte.

Prüfumfang nach DIN EN 15004

Die Norm schreibt detaillierte Prüfungen vor: Sichtprüfung aller Anlagenteile, Wiegekontrolle der Löschmittelbehälter bei CO₂-Anlagen, Druckprüfung bei Inertgas-Anlagen, Funktionsprüfung der Steuer- und Auslöseeinrichtungen, Dichtheitsprüfung des Rohrnetzes und Überprüfung der Raumumschließung. Jede Prüfung ist zu dokumentieren.

Raumdichtheitsprüfung (Door-Fan-Test)

Ein kritischer Teil der Anlagenprüfung ist die Raumdichtheitsprüfung. Gaslöschanlagen benötigen eine ausreichend dichte Raumschale, damit die Löschmittelkonzentration für die erforderliche Haltezeit aufrechterhalten wird. Mit dem Door-Fan-Test werden Leckagen ermittelt. Undichtigkeiten müssen vor der nächsten Prüfung behoben werden.

Prüfung der Brandmelde- und Auslösetechnik

Die Brandmelder, die Steuerzentrale, die akustischen und optischen Warneinrichtungen sowie die Verzögerungseinrichtungen und die Not-Aus-Taster werden auf Funktion geprüft. Auch die Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik und zur Feuerwehr sind Teil der Prüfung.

Prüfbericht und Dokumentation

Nach jeder Prüfung wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt. Dieser enthält alle Prüfergebnisse, festgestellte Mängel und Empfehlungen. Der Bericht ist zentraler Bestandteil des Prüfbuchs und muss für Behörden, Versicherer und im Haftungsfall jederzeit verfügbar sein.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Wartung, Prüfung oder Instandhaltung von Gaslöschanlagen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Gaslöschanlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.